Donnerstag, 9. Mai 2013

Gläubiger in Deutschland - ein Drama ohne Ende?


Was nutzt dem Gläubiger ein Vollstreckungsbescheid oder Zahlungsurteil, wenn bei dem Schuldner nichts zu holen ist ?  Was nutzt dem Gläubiger eine Zahlung in zwei Jahren, wenn er heute auf das ihm geschuldete Geld angewiesen ist ?  Dies sind berechtigte Fragen, die immer dann auftauchen, wenn eine Inkassomaßnahme in möglichst passiver Form betrieben wird (sprich Mahnung, 2. Mahnung, Mahnbescheidantrag, Anspruchsbegründung nach Widerspruch, Zahlungsurteil nach 6 bis 12 Monaten, ggf. Berufungs- oder Revisionsverfahren, rechtskräftiger Titel nach 1 1/2 bis 3 Jahren) und dann – bei möglicher Zahlungsunfähigkeit des Schuldners – der teuer erstrittene Titel in der Zwangsvollstreckung völlig nutzlos ist.
Als Gläubiger hat man in Deutschland viele Hürden zu nehmen, um zu seinem Geld zu kommen.  Daher ist - in extremen Fällen - anwaltliche Unterstützung unverzichtbar. Fragen Sie Ihren Rechtsberater am besten nach dessen Erfahrung im Forderungsmanagement. Hierbei sollten Sie - sozusagen als Checkliste - folgende Fragen klären:  
Die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen umfasst nicht nur die rechtssichere außergerichtliche Zahlungsaufforderung (Mahnung), die Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder das Betreiben eines Rechtsstreits bis zur Zwangsvollstreckung. Oftmals hilft dem Gläubiger auch schon die frühzeitige Erforschung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners (etwa die Einholung notwendiger Auskünfte aus den Schuldnerverzeichnissen, aus Insolvenzregistern oder bei Auskunfteien sowie die Gewinnung von Informationen über die Vermögensverhältnisse des Schuldners) weiter, um die wirtschaftlichen Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Forderungsbeitreibung abschätzen zu können. Zum effektiven Forderungsmanagement gehört aber ggf. auch die weitergehende (anwaltliche) Korrespondenz mit dem Schuldner (bei schwer einbringlichen Fällen etwa wegen einer manchmal sinnvollen Ratenzahlungsvereinbarung oder eines Vergleichs mit Vollstreckungsunterwerfung bzw. Pfändung , Hinterlegung oder einer sonstigen Sicherheitsleistung durch den Schuldner).  - Wie Sie sehen, ist beim Forderungsmanagement Kreativität und v.a. Fleiß gefordert.

Strategisches Ziel muss dabei – auch in schwierigen Fällen – immer sein, die Forderung weitestgehend und für den Madanten möglichst kostenneutral beizutreiben. Für den Anwalt ist dabei wichtig, durch Ausschöpfung der effektiven juristischen Möglichkeiten die kostengünstigste und unkomplizierteste Lösung zu finden, damit der von ihm vertretene Gläubiger alsbald zu seinem Geld kommt. 

(Vorsorglich ergeht der Hinweis, dass vorstehender Beitrag nur ein grober Anriss der Materie sein kann. Dieser kann insbesondere nicht die Beratung im Einzelfall ersetzen und daher keine Rechtsauskunft darstellen (vorsorglich ergeht daher der Hinweis, dass für die Richtigkeit und Vollständigkeit des vorstehenden Inhalts vom Verfasser keine Haftung übernommen wird).


Selbstverständlich können sie sich mit spezifischen Fragen zum Forderungsmanagement auch jederzeit an mich wenden unter: Kontakt
Ihr Anwalt
Wolfgang Schwemmer

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