Dienstag, 14. Mai 2013

Beratung im Familienrecht


Im Familienrecht werden primär die Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen Personen geregelt, und zwar die rechtlichen Voraussetzungen der Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft sowie die sich hieraus ergebenden Rechtsfolgen. Gemeint sind damit Ansprüche unter den Beteiligten, insbesondere das Recht auf Unterhalt, das elterliche Sorgerecht sowie das Umgangsrecht, das Güterrecht zwischen Ehegatten oder Lebenspartners (Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand oder Gütergemeinschaft bzw. Gütertrennung bei Abschluss eines Ehevertrages mit einer entsprechenden Vereinbarung). Zum anderen finden sich im Familienrecht auch Vorschriften, welche die gesetzliche Vertretung – außerhalb der Verwandtschaft – regeln, insbesondere die Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer VormundschaftPflegschaft und Betreuung.
Vorsorglich ergeht der Hinweis, dass vorstehender Beitrag nur ein grober Anriss der – sehr komplexen – Materie sein kann. Dieser kann insbesondere nicht die Beratung im Einzelfall ersetzen und daher keine Rechtsauskunft darstellen (vorsorglich ergeht daher der Hinweis, dass  für die Richtigkeit und Vollständigkeit des vorstehenden Inhalts vom Verfasser keine Haftung übernommen wird).
Für familienrechtliche Fragen stehe ich Ihnen natürlich auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung unter:  Kontakt
           Ihr Anwalt
           Wolfgang Schwemmer 
www.rechtsanwalt-schwemmer.de                           

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