Montag, 6. Mai 2013

Anwaltliches Forderungsmanagement - Forderungsabwehr


Effektives Forderungsmanagement ist zeitaufwändig, manchmal sehr mühsam, aber bares Geld wert. Dies bedeutet im Bereich der Abwehr von Forderungen für den Anwalt, nicht nur mit den gebotenen Rechtsbehelfen bzw. Rechtsmitteln auf  gerichtliche Titel wie Mahn- oder Vollstreckungsbescheide bzw. Zahlungsurteile  zu reagieren. Vielfach können und sollten unberechtigte Forderungen bereits schon vorgerichtlich durch treffsichere anwaltliche Korrespondenz mit Gläubigern abgewehrt werden. Auch hier kommt – neben Verhandlungsgeschick und Beharrlichkeit – der vertieften Prüfung des gegnerischen Zahlungsbegehrens auf rechtliche Einwendungen eine zentrale Bedeutung zu. Oft sind Zahlungsansprüche von Gegnern aber unstreitig. Im Falle einer aussichtslosen Rechtsverteidigung ist es für den Anwalt empfehlenswert, zumindest durch Stundungs- bzw. Ratenzahlungsvereinbarungen oder durch Abschluss eines für die Mandantin oder den Mandanten tragfähigen Vergleichs die beste und kostengünstigste Lösung zu erarbeiten. Schon aus Kostengründen ist es am besten, wenn es erst gar nicht zum Prozess kommt, weil damit der Mandantin oder dem Mandanten u.U. eine Menge Zeit und Geld verloren geht. Wenn die Angelegenheit dennoch justiziabel wird, werden Sie von dem Anwalt konsequent vertreten, um Ihr Recht zu bekommen.
Anwaltlicher Rat muss nicht teuer sein, kann aber in vielen Fällen helfen, eine Menge Geld zu sparen.
Vorsorglich ergeht der Hinweis, dass vorstehender Beitrag nur ein grober Anriss der Materie sein kann. Dieser kann insbesondere nicht die Beratung im Einzelfall ersetzen und daher keine Rechtsauskunft darstellen (vorsorglich ergeht daher der Hinweis, dass für die Richtigkeit und Vollständigkeit des vorstehenden Inhalts vom Verfasser keine Haftung übernommen wird).
Selbstverständlich können sie sich mit spezifischen Fragen zum Forderungsmanagement auch jederzeit an mich persönlich wenden unter:  Kontakt
Ihr Anwalt
Wolfgang Schwemmer


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