Sonntag, 12. Mai 2013

Die Tätigkeit des Anwalts im Verkehrsrecht


Im Bereich des Verkehrsrechts sind Schwerpunkt  der anwaltlichen Praxis

  • die Verfolgung bzw. Abwehr von zivilrechtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Schadensregulierung bei Unfällen. Ist es bei einem Verkehrsunfall zu Personenschäden (Invalidität oder Tod von Unfallbeteiligten) gekommen, betrifft dies den Anspruch auf Schmerzensgeld bis hin zu Renten- und Unterhaltsansprüchen des Verletzten oder dessen (unterhaltsberechtigten) Angehörigen, Ersatzanspruch bei Verdienstausfall und bei unfallbedingten Aufwendungen (z.B. der Kosten für notwendige Medikamente, medizinische Rehabilitations-Maßnahmen oder für eine Haushaltshilfe). Bei  Sachschäden geht es darum, möglichst zügig, den Ersatz der Reparaturkosten beizutreiben. Hierbei sollte möglichst sofort durch Hinzuziehung eines Sachverständigen – neben der Feststellung des Reparaturaufwands – auch die Feststellung des Restwertes bzw. des merkantilen Minderwertes des beschädigten Fahrzeugs veranlasst, die Höhe des Nutzungsausfalls ermittelt und ggf. die Kosten eines  Ersatzfahrzeugs bei der Versicherung des Unfallverursachers angefordert werden. Die Schadensregulierung kann aufgrund einer Vielzahl möglicher Unfallfolgen und – im Einzelfall – bei ungeklärter Schadensverursachung mitunter sehr aufwändig sein.  Die Problematik liegt in diesem Bereich des Schadenersatzrechts vielfach bei der Beweis- und Darlegungslast betreffend der – für den Mandanten günstigen – Tatsachen. Für die anwaltliche Vertretung ist – neben der Ermittlung von Schadensumfang und -höhe – dabei wichtig, eine weitestgehend lückenlose Darlegung der Schadensverursachung (man spricht von haftungsbegründer und -ausfüllender Kausalität) sowie den Nachweis der für die Kausalität vorhandenen Tatsachen zu erbringen. Für den Unfallbeteiligten empfiehlt es sich daher, frühzeitig einen Anwalt zu beauftragen, der die anspruchsrelevanten Tatsachen und Beweismittel aufnimmt und ggf. selbst noch notwendige zusätzliche Ermittlungen zur Sachverhaltsaufklärung und Beweissicherung durchführt. Ziel muss dabei immer sein, auch bei einer nicht abgeschlossenen Schadensentwicklung ohne einen zeit- und kostenintensiven (mehr-)instanzlichen Prozess dem vertretenen Verletzten zügig zu einem Ausgleich seines Vermögensschadens zu verhelfen. Bei der Vertretung des wegen Schadenersatz in Anspruch genommenen  Unfallbeteiligten ist es die Aufgabe des Anwalts, den Mandanten vor unberechtigten und/oder überzogenen Ansprüchen der anderen Beteiligten zu schützen. Hier kommt dem Anwalt die Aufgabe zu, den Sachverhalt intensiv auf sämtliche im Einzelfall zur Verfügung stehenden Einwendungen und Einreden gegen mögliche Forderungen des Unfallgegners zu erforschen und diese – im Streitfall – gerichtsfest in das Verfahren einzuführen. Hier bietet insbesondere die Widerlegung der Kausalitätskette große Chancen, erhobene Ansprüche der Gegenseite erfolgreich abzuwehren.
  • die Verteidigung in Verkehrsstrafverfahren (z.B. gegen den Tatvorwurf der (fahrlässigen) Körperverletzung, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (bekannt als “Fahrerflucht” / “Unfallflucht”), der Trunkenheitsfahrt bzw. der Straßenverkehrsgefährdung, des Eingriffs in den Straßenverkehr, des Fahrens ohne Führerschein usw.) bzw. in Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren (vorwiegend bei verhängtem Bußgeld bzw. Fahrverbot bei Geschwindigkeitsübertretung o.a. Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, etwa Fahren unter Alkoholeinfluss bis 1 0/00 mBAK etc.) – umfasst sämtliche Tätigkeiten zur Entlastung des Mandanten – von der Akteneinsicht bis hin zu Beweisanträgen mit dem Ziel der Entlastung des vertretenen Beschuldigten/ Betroffenen; hier sollte der Anwalt nicht erst die Eröffnung des Hauptverfahrens abwarten, sondern bereits möglichst frühzeitig – vorzugsweise im Ermittlungsverfahren – die notwendigen Beweis- bzw. Beweisermittlungsanträge stellen, damit es erst gar nicht zum Verkehrsprozess kommt. In der Hauptverhandlung hat der Rechtsanwalt als Verteidiger nicht nur bei der Sachverhaltsermittlung auf eine Feststellung der den Mandanten entlastenden Tatsachen hinzuwirken, sondern auch im Rahmen der rechtlichen Erörterung das Gericht zur Würdigung der entlastenden Tatsachen  anzuhalten. Dies betrifft nicht nur die Ebene des (objektiven und subjektiven) Tatbestandes einer Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit, sondern auch Fragen der Rechtswidrigkeit und des Verschuldens. Kommt es zu einer Verurteilung, so kommt dem Verteidiger die Aufgabe zu, sämtliche für den Mandanten günstigen – für die Strafzumessung relevanten – Umstände vorzutragen. Für viele Angeklagte / Betroffene ist im Bereich der  Nebenstrafe wichtig, die Verhängung eines langfristigen Fahrverbotes oder gar einer Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden. Dies verlangt dem Anwalt u.U. ein gewisses Maß an Verhandlungsgeschick ab.
  • Fragen der Fahrzeug-Zulassung
  • Führerscheinverfahren

Hinzu kommen aber noch viele andere Fragen, wie z.B. das Straßen- und das Straßenverkehrsrecht.
(Vorsorglich ergeht der Hinweis, dass vorstehender Beitrag nur ein grober Anriss der komplexen Materie sein kann. Dieser kann insbesondere nicht die Beratung im Einzelfall ersetzen und daher keine Rechtsauskunft darstellen (für die Richtigkeit und Vollständigkeit des vorstehenden Inhalts kann vom Verfasser daher keine Haftung übernommen werden)).
Für Fragen zu Verkehrssachen stehe ich Ihnen natürlich auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung unter: Kontakt
Ihr Anwalt
Wolfgang Schwemmer

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